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= Synkope = Ohnmachtszustand infolge unzureichender Sauerstoffversorgung des Gehirnes
Man unterscheidet den Kreislaufkollaps infolge einer
Hier unterscheidet man Störungen, die zu einem zu langsamen (= bradykarde Synkope) oder zu schnellen Herzschlag (= tachykarde Synkope) führen (Herzrhythmusstörungen).
Eine Sonderform des kardialen Kollapses ist die Ohnmacht bei der Aortenklappenstenose (Herzklappenfehler). Ob die Ohnmacht hierbei durch Herzrhythmusstörungen oder ein extremes Absinken des Blutdruckes verursacht wird ist nicht bekannt.
Brady- oder tachykarde Synkopen haben gemeinsam, daß es infolge eines unzureichenden Pumpleistung des Herzens zum extremen Absinken des Blutdruckes kommt. Hierdurch kommt es zu einer verminderten Durchblutung aller Organe, insbesondere des Gehirnes. Dies wiederum führt zur Ohnmacht.
Bei der Bradykardie (= zu langsamer Herzschlag) pumpt das Herz zu selten; der Kreislauf kommt „zum Erliegen“.
Bei tachykarden Rhythmusstörungen schlägt das Herz so schnell, daß es zwischen den einzelnen Schlägen keine Zeit mehr hat, sich ausreichend mit Blut zu füllen; das Herz schlägt sozusagen leer.
Solche Rhythmusstörungen können bei verschiedenen Herzerkrankungen auftreten, aber auch ohne feststellbare Grunderkrankung des Herzens oder beispielsweise durch Medikamente (Nebenwirkungen, Überdosierungen) hervorgerufen werden.
Beim Absinken des Blutdruckes versucht der Kreislauf über eine gewisse Zeit, das Blut in die lebenswichtigen Organe (Nieren, Gehirn, Herzkranzgefäße) „umzuleiten“. Dies geschieht dadurch, daß sich die Blutgefäße zu den „unwichtigen“ Organen (z.B. Muskeln) zusammenziehen und verengen. Hierdurch kommt es (vorübergehend) zu einem Anstieg des Blutdruckes, der die Durchblutung der wichtigen Organe aufrecht erhält. Bei extremen Abfällen des Blutdruckes reicht dieser Hilfsmechanismus nicht aus und es kommt zur Durchblutungsverminderung des Gehirnes und zur Ohnmacht.
Eine Verminderung des Blutdruckes kann Ausdruck verschiedener Krankheiten sein (extremer Flüssigkeitsverlust z.B. infolge extremen Schwitzens, bei Durchfall, bei Funktionsstörungen der Nebenniere, die durch Hormone den Salz- und Flüssigkeitsgehalt des Körpers regelt oder bei bestimmten Nierenerkrankungen), kann bei Verletzungen oder Krankheiten mit starkem Blutverlust auftreten oder bei Tumoren, die bestimmte Blutdruck-senkende Hormone oder Stoffe produzieren und ausscheiden.
Abfall des Blutdruckes und zur Ohnmacht, wenn der Betroffene aus dem Sitzen oder Liegen aufsteht. Entsteht durch eine Störung der Venenfunktion der Beine: Beim Aufstehen aus dem Liegen sackt das Blut, der Schwerkraft folgend, in die Venen der Beine ab und fließt nicht wieder zurück zum Herzen. Um diesen Schwerkrafteffekt aufzufangen verengen sich die Venen normalerweise beim Aufstehen und lassen das Blut dadurch wieder zum Herzen zurück fließen. Bei der orthostatischen Dysregulation versagt dieser Mechanismus und es kommt zum extremen Blutdruckabfall beim Aufstehen. Kann ohne bekannte Ursache auftreten, Folge einer Nervenerkrankung sein oder als Nebenwirkung verschiedener Medikamente auftreten. Tritt besonders häufig nach längerer Bettlägerigkeit und nach langem Stehen (z.B. Kollaps in der Warteschlange, Kollaps der englischen Gardesoldaten vor dem Buckingham Palace) auf.
Dies ist die häufigste Ursache von Kreislaufkollapsen. Sie tritt häufig bei Mädchen und jüngeren Frauen auf.
Bei starken Aufregungen (z.B. Angst) kommt es zur starken Verlangsamung des Herzschlages und zur Erweiterung der Blutgefäße, bedingt durch eine Überaktivität des vegetativen Nervensystems (N. vagus) (= vasovagale Synkope).
Bei entsprechend veranlagten Menschen führt starke nervliche Belastung zu verstärkter Atemtätigkeit. Hierdurch wird vermehrt Kohlensäure aus dem Blut abgeatmet, das Blut wird alkalisch, was zur Verminderung elektrisch geladenen Calciums im Blut führt. Dies führt zu unangenehmen und schmerzhaften Muskelkrämpfen und Gefühlsstörungen in Händen und Gesicht und zu Schwindel. Hierdurch bekommen die Betroffenen Angst und atmen noch stärker. Das weitere Absinken des Kohlensäuregehaltes im Blut führt zu verminderten Gehirndurchblutung und zum Abfall der Herzfrequenz und des Blutdruckes.
Hierzu gehören Ohnmachtsanfälle bei Lungenarterienembolie, Asthma bronchiale oder heftigen Hustenanfällen.
Es gibt 2 Verlaufsformen des Kreislaufkollapses:
Andere Erscheinungen, z.B. bläuliche Verfärbung des Gesichtes oder Krampfanfälle deuten meistens auf andere Ursachen der Ohnmacht hin und sprechen i.d.R. nicht für Herz- oder Kreislauf-bedingte Ursachen.
Während des Ohnmachtsanfalls findet man oft die Störungen vor, die die Ohnmacht ausgelöst haben, z.B. extrem niedriger Herzschlag oder niedriger Blutdruck.
Ist der Mensch wieder aus der Ohnmacht erwacht haben sich Blutdruck und Herzfrequenz oft wieder normalisiert. Daher ist es von extremer Wichtigkeit, insbesondere Blutdruck und Herzfrequenz während des Anfalles zu untersuchen.
Zu den Untersuchungen, die nach abgelaufenem Ohnmachtsanfall durchgeführt werden, gehören
Wenn der Verdacht besteht, daß Herzrhythmusstörungen durch Durchblutungsstörungen des Herzens bei koronarer Herzkrankheit ausgelöst wurden muß eine Herzkatheteruntersuchung** durchgeführt werden, die manchmal hochgradige Verengungen an den Herzkranzarterien zeigt.
Wenn der Verdacht besteht, daß Herzrhythmusstörungen Ursache der Synkope waren (z.B. wenn während der Ohnmacht gefährliche Herzrhythmusstörungen im EKG festgestellt wurden und wenn eine Wiederbelebung durchgeführt werden mußte) und wenn in EKG oder Echokardiogramm Infarktnarben oder andere strukturelle Erkrankungen des Herzens (z.B. Herzmuskelschwäche) festgestellt wurden, sollte neben der Herzkatheteruntersuchung oft auch eine elektrophysiologischer Untersuchung durchgeführt werden. Diese Untersuchung klärt, ob Rhythmusstörungen die Ursache der Synkopen waren und wie diese Arrhythmien weiter behandelt werden müssen (siehe Schrittmacher und Herzrhythmusstörungen).
Wenn die Untersuchungen des Herzens und des Kreislaufes keine Ursachen zutage fördern sind weitere Untersuchungen erforderlich:
In vielen Fällen bleiben die Ursachen plötzlicher Ohnmachtsanfälle auch nach ausgiebigen Untersuchungen unklar. Dies ist in gewisser Hinsicht für Patient und Arzt unbefriedigend. Es ist jedoch bekannt, daß Menschen mit unklaren Ohnmachtsanfällen (unklar nach eingehenden (!) Untersuchungen) eine normale Prognose, d.h. Lebenserwartung haben und aller Wahrscheinlichkeit nach nicht im Zuge solcher Ohnmachtsanfälle sterben werden.
Es sind vor allem 3 Krankheiten, die einen Kreislaufkollaps imitieren können und nach denen im Rahmen abklärender Untersuchung gesucht werden muß:
Viele Ohnmachtszustände, insbesondere diejenigen psychischer Ursache (z.B. Hyperventilation oder vasovagale Synkope) oder die Orthostatische Dysregulation dauern jedoch meistens nur sehr kurz und haben keine unmittelbaren Komplikationen. Gefahren und Komplikationen drohen hier jedoch durch den Sturz selber (Verletzungsgefahr) oder die Situation, in der die Ohnmacht auftritt (z.B. an einer Bahnsteigkante droht Sturz auf die Gleise oder während der Steuerung eines Autos).
Ist der Ohnmachtszustand allerdings durch einen Herzstillstand verursacht worden, bei dem es zu einer Durchblutungsstörung des Gehirns kam droht ein Hirnschaden, andere durch Sauerstoffmangel bedingte Organschäden oder der plötzlicher Tod:
Länger anhaltende Durchblutungsstörungen (durch niedrigen Blutdruck oder verminderte Pumpleistung des Herzens) verursachen Schäden an allen Organen. Ein Kreislaufstillstand von 4 Minuten Dauer führt bereits zu irreparablen Hirnschäden. Solche Komplikationen drohen bei Synkopen infolge von Herzrhythmusstörungen oder lang anhaltendem Abfall des Blutdruckes aus anderen Gründen.
Komplikationen anderer Ohnmachtsanfälle ergeben sich aus den ihnen zugrunde liegenden Grunderkrankungen.
Jeder Kreislaufkollaps ist als Notfall anzusehen, denn man kann oftmals nicht unterscheiden, ob es der Zusammenbruch harmlose oder gefährliche Ursachen hat.
Synkopen infolge von Herzrhythmusstörungen sind lebensgefährlich, denn jede dieser Arrhythmien kann zum Tode oder schweren Organschäden (siehe oben) führen.
Oft sind die Arrhythmien nur vorübergehender Dauer und oft wacht ein Mensch wieder aus der Ohnmacht auf, wenn die Rhythmusstörungen nach einer kurzen Weile spontan enden. Die Dauer solcher Arrhythmien ist jedoch nicht steuerbar, d.h. sie enden zufällig. Selbst nach glücklich überstandener Ohnmacht kann der nächste Anfall mit Herzrhythmusstörungen länger dauern und zu schwersten Hirnschäden oder zum Tode führen. Daher muß jeder Ohnmachtsanfall unverzüglich vom Arzt evtl. im Krankenhaus eingehend (!) auf seine Ursache abgeklärt werden.
Vorbeugung ist in zweierlei Hinsicht möglich:
Keine.
Keine. Wichtig ist die Suche nach den Ursachen der Ohnmacht und die Behandlung dieser Grunderkrankung.
Siehe Broschüren über diese spezielle Krankheit (z.B. Herzinfarkt, Angina pectoris, koronare Herzkrankheit).
Wichtig ist der Arztbesuch nach jeder (!) Ohnmachtsattacke. Der Arzt muß untersuchen, ob dies auf ein Fortschreiten der Krankheit, z.B. eine Medikamentennebenwirkung oder eine Fehlfunktion eines Herzschrittmachers zurückzuführen ist. Ohne solche ärztlichen Kontrollen droht die unkontrollierte Verschlimmerung der Krankheit.
Oft kennen solche Menschen auch die Situationen, in denen es zu solchen Ohnmachtsanfällen kommt (z.B. langes Stehen). In diesen Fällen: Nach Möglichkeit Vermeiden der auslösenden Situation. Hierzu gehört auch die Vermeidung von Alkohol. Alkohol in größeren Mengen, insbesondere bei warmer Umgebung, führt zur Erweiterung von Blutgefäßen und damit zum Absinken des Blutdruckes.
Oftmals kündigen sich Ohnmachtsanfälle durch bestimmte Symptome (Schweißausbruch, innere Unruhe, Schwindel, Lufthunger) an. In diesen Fällen:
Langes Stehen zumal in „schlechter“, warmer Luft führt häufig zum Kreislaufkollaps. In diesen Fällen:
Menschen, die aus welchen Gründen auch immer häufigere und unberechenbar auftretende Ohnmachtsanfälle bekommen gefährden bei Autofahren sich selber und ihre Umwelt. Sie sollten daher ihren Arzt fragen, ob Autofahren gefahrlos möglich ist oder nicht. Dies betrifft auch Menschen, die mit bestimmten Medikamenten (Epilepsie-Medikamente, Antiarrhythmika) behandelt werden. Wenn der Arzt vom Autofahren abrät und man trotzdem fährt oder wenn man den Arzt gar nicht erst gefragt hat:
Falls man infolge einer Ohnmachtsattacke am Lenkrad einen Unfall mit Sach- oder Personenschäden verursacht und wenn man gegen den Rat des Arztes verstoßen hat bzw. bei häufig auftretenden Ohnmachtsanfällen mit einer solchen Attacke am Lenkrad rechnen konnte macht man sich strafbar. Der Arzt wird bei der Feststellung eines verkehrsgefährenden Zustandes die Ordnungsbehörden informieren, wenn er gewissenhaft überprüft hat, welches Gut höher wiegt: Seine Schweigepflicht oder seine Verantwortung der Gesellschaft gegenüber. Überwiegend der Eindruck, durch das fortgesetzte Autofahren des Patienten entsteht eine konkrete (!) Gefahr für Leib und Leben anderer so wird er den Ordnungsbehörden über die Fahruntauglichkeit des Patienten berichten müssen.
(kein tastbarer Puls, keine Atmung, vollkommene Bewußtlosigkeit) (auch im Verdachtsfall!):
Der Hausarzt sollte nach jedem Ohnmachtsanfall aufgesucht werden. Er muß versuchen, die Ursache der Ohnmacht zu klären und überprüfen, ob und wie behandelt werden muß. Dazu wird er den oder die Betroffene oft in weitere fachärztliche Untersuchung zum Kardiologen oder Neurologen überweisen.