Die Informationen auf dieser Seite sind auch in einem eBook der Patienten-Akademie enthalten, in dem spezielle Formen von Untersuchung des Herzens beschrieben werden.
Sie bekommen die Version dieses eBooks (Band 13 der eBook-Reihe) in verschiedenen Formaten:
(Gilt nur für Marcumar®-Patienten!)
Über 1 Mill. Menschen in Deutschland müssen Medikamente zur Hemmung der Blutgerinnung (z.B. Marcumar®, Xarelto® oder Pradaxa®) einnehmen. Dazu gehören insbesondere Patienten mit großem Herzinfarkt, Aneurysma, Blutgerinnsel in der linken Herzkammer, Patienten mit Vorhofflimmern, Träger künstlicher Herzklappen, Patienten mit Lungenembolie oder tiefer Arm- und Beinvenenthrombose.
Einige Patienten müssen die Gerinnungshemmer nur zeitlich begrenzt einnehmen, andere Patienten (z.B. solche mit künstlichen Herzklappen) müssen Sie aber lebenslang einnehmen.
Die Behandlung mit gerinnungshemmenden Medikamenten ist nicht ganz ungefährlich:
Nimmt man zuviel dieser Medikamente ein wird das Blut zu dünn und es können spontane Blutungen (z.B. ins Gehirn) auftreten; nimmt man zu wenig dieser Medikamente kann es seinen Schutz nicht entfalten und es können Embolien, Thrombosen usw. auftreten.
Die Wirkung von Marcumar® schwankt und ist u.a. stark von der Vitamin K-Menge abhängt, die man mit der Nahrung zu sich nimmt. Daher ist es zwingend erforderlich, das Ausmaß der Blutverdünnung regelmäßig zu messen. Nur solche regelmäßigen Kontrollen schützen vor den Gefahren einer zu starken oder einer zu geringen Medikamentenwirkung.
(Die „neuen Gerinnungshemmer“ (z.B. Xarelto®, Eliquis®, Pradaxa®, Lixiana® usw.) wirken unabhängig von der Aufnahme von Vitamin K sehr stabil und immer gleich. Es gibt darüber hinaus keinen Laborwert, mit dem man die Stärke ihrer Wirkung auf die Blutgerinnung messen könnte, der Quick- oder INR-Wert ist hier ungeeignet. Daher gibt es bei der Verwendung dieser neuen Medikamente auch keine Möglichkeit (und auch keine Notwendigkeit) zur Selbstbestimmung bestimmter Meßwerte.)
Üblicherweise gehen Marcumar-Patienten alle 2 - 3 Wochen zu ihrem Hausarzt, um dort den „Quick-Wert“ bestimmen zu lassen. Diese kurzfristigen Arztbesuche sind lästig, zumal sie nicht davor schützen, daß in den Zeiten zwischen den Kontrollen „Quick-Entgleisungen“ geschehen. Die Notwendigkeit zu regelmäßigen Arztbesuchen hindert darüber hinaus viele Menschen daran, ihren Heimatort zu verlassen und z.B. Urlaub zu machen.
Abb. 1 |
Eine moderne Alternative zu den traditionellen Quickwertbestimmungen durch den Hausarzt besteht heute in den Selbstkontrollen dieses Wertes zu Hause. Diese Selbstkontrollen erfolgen mit Hilfe eines kleinen Gerätes (Abb. 1).
In den gewünschten Intervallen kann man sich selber etwas Blut aus der Fingerbeere abnehmen und aus diesem Blut den Quickwert bestimmen.
Die gewissenhafte Quickwert-Selbstbestimmung gilt heute als das beste Verfahren, um das Ausmaß einer blutgerinnungshemmenden Behandlung optimal zu steuern. Durch die Quickwert-Selbstbestimmung kann die Behandlung wesentlich vereinfacht und verbessert werden, da lästige Arztbesuche entfallen, häufiger und unkomplizierter kontrolliert werden kann und die Güte der Behandlung deutlich verbessert werden kann.
Durch sehr engmaschige Kontrollen kann die Komplikationsrate einer Marcumar-Therapie, Blutungs- und Thromboembolierisiko, gesenkt werden. Reisen, auch ins Ausland, sind unproblematisch möglich, denn man nimmt sein Gerät einfach mit.
Voraussetzung für die Quickwert-Selbstbestimmung ist die Teilnahme an einem Schulungskurs, der durch Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Selbstkontrolle der Antikoagulation e.V. , nöglicherweise aber auch durch einen Hausarzt oder Kardiologen angeboten wird.
In diesem Schulungskurs wird den Patienten erklärt, wie das Quickwert-Meßgerät funktioniert und wie anhand der Meßergebnisse die richtige Marcumardosis gefunden wird. Ein solcher Schulungskurs dauert 2 - 3 Wochen:
Von Zeit zu Zeit kommen die Patienten nochmals in die Praxis des Schulungszentrums, damit hier überprüft wird, ob die Meßmethode und das Meßgerät noch korrekt sind und ob die Marcumartherapie optimal ist.
Die Kosten für das Meßgerät in Höhe von ca. DM 2.100,- und auch die Kosten für die nachfolgend erforderlichen Teststreifen werden auf Antrag in der Regel durch die Krankenkassen übernommen. Die Schulungskosten werden von einigen Krankenkassen ebenfalls übernommen, von anderen allerdings nicht. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.
Wenn die Kasse die Schulungskosten nicht übernimmt müssen Sie die Kosten selber bezahlen. Die Höhe sind von Praxis von Praxis unterschiedlich (ca. 100 - 200,- DM).
Übrigens: Wir sprechen hier immer von Quickwert, weil sich dieser Begriff so eingebürgert hat. Es wird natürlich nicht der Quickwert, sondern der INR bestimmt. Über die Unterschiede und Gemeinsamkeiten beider Werte werden Sie in der Schulung ausreichend informiert.
Genauer über dieses Untersuchungsverfahren lesen Sie in den Informationen über Marcumar (hier klicken), in der nicht nur über die INR-Selbstbestimmung, sondern auch über Marcumar® und seine Alternativen berichtet wird.