= Aufzeichnung eines EKG beim Eintreten bestimmter Ereignisse (Event = Ereignis)
Die Informationen auf dieser Seite sind auch in einem eBook der Patienten-Akademie enthalten, in dem die verschiedenen EKG-"Arten" beschrieben werden.
Sie bekommen die Version dieses eBooks (Band 6 der eBook-Reihe) in verschiedenen Formaten:
Das Gerät dient dazu, Herzrhythmusstörungen zu entdecken, die nur sehr selten und unberechenbar auftreten:
Herzrhythmusstörungen kann man nur mit einem EKG feststellen und genauer identifizieren. Oft treten diese Rhythmusstörungen aber so selten und unberechenbar auf, daß sie weder in einem normalen EKG in der Praxis des Arztes noch im 24-Stunden-Langzeit-EKG aufgezeichnet werden.
Abb. 1 |
In diesen Fällen benutzt man Geräte, die auch seltene Ereignisse im EKG aufzeichnen. Man nennt sie „Ereignis-Rekorder“.
Im Laufe der vergangenen Jahre hat man verschiedene solcher Geräte entwickelt:
Die ersten Geräte sahen aus wie ein Armbanduhr, die man sich ums Handgelenk gebunden hat (Abb. 1). Sie hatten auf ihrer Unterseite kleine Metallplättchen (= Elektroden), die im Kontakt mit der Haut waren und über die das EKG aufgezeichnet wurde. Ausgelöste wurde die Aufzeichnung durch einen kleinen Knopf, den der Patient drücken mußte, wenn er Herzklopfen oder ähnliche Beschwerden verspürte.
Die aufgezeichneten EKGs waren von sehr schlechter Qualität, weil die Plättchen nicht immer festem Kontakt zur Haut hatten und wackelten, was viele Störimpulse verursachte, sodaß man die EKG-Kurven in vielen Fällen nicht interpretieren und auswerten konnte. Man hat diese Technik daher mittlerweile verlassen.
Heute verwendet man 3 Sorten von Geräten:
Abb. 2 |
Die eine Gerätesorte hat etwa die Größe eines iPhones. Es wird in einer Tasche am Gürtel getragen oder man kann es sich um den Hals hängen (Abb. 2) (hängt vom Hersteller ab).
Es gibt Geräte, die das EKG über aufgeklebte Elektroden ableitet und andere Geräte, die im Fall auftretender Beschwerden auf die Brust gedrückt werden und die das EKG dann über kleine Elektroden ableiten. In beiden Fällen wird die Aufzeichnung des EKG manuell durch den Betroffenen ausgelöst, der auf einen Knopf drücken muß.
Das gespeicherte EKG kann dann über Telephon zu einem Arzt übertragen werden, der es auswertet.
Abb. 3 |
Der andere Gerätetyp hat etwa die Größe zweier nebeneinander liegender Zigaretten (ich bitte diesen für einen Kardiologen schlechten Vergleich zu entschuldigen) und wird unter der Haut des Brustkorbes implantiert (Abb. 3).
Das metallene Gehäuse des Gerätes dient als EKG-Elektrode, sodaß die Qualität der Aufzeichnungen nahezu störungsfrei ist. Diese Geräte zeichnen das EKG kontinuierlich, d.i. pausenlos auf, speichern es aber nur dann, wenn es entweder Auffälligkeiten im Herzschlag (zu langsamer, zu schneller oder unregelmäßiger Herzschlag) erkennt (Automatik-Funktion) oder wenn der Betroffene mit einer Art Fernbedienung die Aufzeichnung selber startet (manueller Betrieb).
Abb. 4 |
Mittlerweile haben auch verschiedene „Armbanduhren“ (z.B. iWatch von Apple, Abb. 4) die Funktion, EKGs aufzeichnen zu können.
Wenn Sie sich für eine solche Uhr interessieren suchen Sie im Internet unter den Suchbegriffen „Watch“ und „EKG“.
Alle smartWatches arbeiten nach demselben Prinzip:
An der Unterseite der Geräte, also dort, wo sie in Kontakt mit der Haut kommen sind Elektroden eingebaut, die das elektrische Signal des EKG aufnehmen. Obwohl die Uhren relativ klein sind erkennen sie das EKG in der Regel einwandfrei.
Die Geräte unterscheiden sich dadurch, wie sie mit dem EKG umgehen, d.h. ob sie das EKG kontinuierlich aufzeichnen und analysieren, ob die Aufzeichnung vom Träger der Uhr manuell ausgelöst werden muß oder ob z.B. eine mehr oder weniger kontinuierliche Analyse des EKG im Hinblick auf Unregelmäßigkeiten des Herzschlages, zu langsame oder zu schnelle Herzaktionen erfolgt.
Alle mir bekannten smartWatches können die aufgezeichneten EKGs zudem als PDF-Datei etwa an den Hausarzt übertragen.
Das Gerät wird für eine Zeitdauer von 1 – 2 Wochen getragen. Der Patient trägt es am rechten oder linken Handgelenk bzw. hängt es sich mit einer Tasche um den Hals.
Bei jedem Ereignis drückt er auf eine Taste, die die Abspeicherung eines kurzen EKG-Streifens startet.
Am Ende der Aufzeichnungsphase wird der Rekorder in der Praxis des Arztes an ein normales EKG-Gerät angeschlossen und die aufgezeichneten Ereignisse ausgedruckt.
Das Gerät wird über einen kleinen Hautschnitt in lokaler Betäubung unter die Haut der rechten oder linken Brust geschoben.
Es handelt sich um einen kleinen Eingriff, der mit keinen erwähnenswerten Risiken und Belästigungen verbunden ist, Kabel, mit denen das Gerät direkt mit dem Herzen verbunden ist (wie bei einem Herzschrittmacher) werden nicht benötigt. Die Batterie des Gerätes hält 2-3 Jahre lang, danach sollte das Gerät wieder entfernt werden, wobei diese Entfernung ein ähnlich banaler Eingriff ist wie die Einpflanzung. Auch die Entfernung des Gerätes erfordert nur eine lokale Betäubung.
Als Träger eines solchen implantierten Gerätes unterliegt man keinerlei Einschränkung, d.h. man darf sich sportlich betätigen, in die Sauna gehen, durch die Sicherheitsschleusen eines Flugplatzes gehen, schwimmen, mit Röntgen- oder Kernspin-Geräten (MRT) untersucht werden usw..
Wenn man das Krankenhaus verlassen hat trägt man eine kleine Fernbedienung bei sich, mit der man die Aufzeichnung des EKG manuell auslösen kann.
Immer dann, wenn man die Aufzeichnung ausgelöst hat, anderenfalls in bestimmten Zeitabständen, die man mit dem Arzt vereinbart geht man zum Kardiologen oder in das Krankenhaus, in dem das Gerät eingepflanzt wurde, damit die EKGs hier „ausgelesen“ werden. Dazu legt der Arzt einen sog. „Programmierkopf“ auf die Haut über dem Gerät und fragt den EKG-Speicher elektronisch und über Funk ab. Auch diese Maßnahme verursacht (bis auf die übliche Wartezeit im Krankenhaus, bis man an die Reihe kommt) keinerlei Belästigungen.
Unmittelbar nach dem Auslesen des Gerätes kann der Arzt die EKG-Kurve betrachten und feststellen, ob und welche Herzrhythmusstörungen der Betroffene zu welcher Zeit gehabt hat.
Einige Geräte, z.B. der Reveal®-Rekorder der Fa. Medtronic® sendet mit einem speziellen Gerät nachts das EKG, das während des Tages aufgezeichnet wurde automatisch an den Arzt. Er überprüft dann die Aufzeichnung und wird sich telephonisch bei Ihnen melden, wenn ein bedeutsames Ereignis aufgezeichnet worden ist.
Die EKG-Funktion einer Uhr bedarf einer bestimmten Software, die nicht auf jeder Uhr vorhanden ist.
Bei den Apple Watches ist z.B. die Serie 4, 5 oder 6 erforderlich. An dieser Stelle beschreibe ich nur die Arbeitsweise der Apple Watch, weil ich mit damit am besten auskenne.
Das Gerät hat 2 Funktionen:
Die Untersuchung mit dem externen Ereignis-Rekorder und der smartWatch ist vollkommen schmerzlos.
Die Einpflanzung des implantierbaren Rekorders ist wegen des Einstichs in die Haut zur lokalen Betäubung etwas unangenehm (ähnlich, aber bei Weitem nicht so schlimm wie beim Zahnarzt), danach ist auch diese Untersuchung vollkommen schmerzfrei; man bemerkt das kleine unter der Haut liegende Gerät nicht und wird nicht belästigt.
Auch das „Auslesen“ des EKG ist schmerzlos.
Bei der Verwendung eines externen Ereignis-Rekorders und der smartWatch gibt es keine Komplikationen.
Die einzige Komplikation bei der Einpflanzung eines implantierbaren Rekorders ist die Infektion der Implantationsstelle und der Gerätetasche. Dies sind extrem seltene Komplikationen.
Alle verfügbaren Geräte haben ihre Nachteile:
Der äußere event-Rekorder ist bei längerem Tragen unbequem, denn das Gerät wird um den Hals gehängt und schlenkert dort herum. Zudem kann das Gerät nachts beim Schlafen stören. Es kommt hinzu, daß die Elektroden nach jedem Duschen gewechselt und neu aufgeklebt werden müssen. Und man sollte schließlich nicht außer Acht lassen, daß der Betroffene die Untersuchung selber bezahlen muß (als IGeL-Leistung).
Dabei schwanken die Kosten zwischen 20,-€ für die Ausgabe des Gerätes und nachfolgend 1,-€ für jeden Tag, an dem man es trägt bis zu 34,-€ pro Woche „Tragezeit“ für das Gerät, jeder Arzt berechnet dies anders.
Der Nachteil eines implantierbaren event-Rekorders ist, daß er durch einen (sehr kleinen) operativen Eingriff implantiert und nach Erschöpfung seiner Batterie ebenfalls operativ wieder entfernt werden muß.
Seine Einpflanzung ist schwerwiegenden Fällen vorbehalten, daher übernehmen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen die Kosten selbstverständlich.
Die Verwendung einer smartWatch erscheint als die einfachste und bequemste Lösung.
Ihr Nachteil ist aber vor allem der hohe Preis für ihre Anschaffung (u.U. mehrere hundert Euro), die von den Krankenkassen nicht übernommen werden. Zum anderen muß die Aufzeichnung des EKG manuell ausgelöst werden, was bei dem kleinen Display der Uhr nicht ganz einfach ist und etwas Zeit benötigt.
Die Frage, welches Gerät man wählen soll hängt wie bei vielen Dingen im Leben von verschiedenen Faktoren ab:
Hier ist das Langzeit-EKG die Untersuchung der Wahl, denn sie ist einfach und kostengünstig.
Hier hat man die Wahl zwischen einem 48 - 72-Stunden-Langzeit-EKG, einem äußeren Ereignis-Rekorder oder einer smartWatch:
Wenn Sie mich fragen: Ich würde zum 48 - 72-Stunden-Langzeit-EKG raten und diese Untersuchung, falls keine Rhythmusstörungen aufgezeichnet werden und auch keine Beschwerden aufgetreten sind evtl. wiederholen.
Hier hat man die Wahl zwischen einem implantierbaren Rekorder oder einer smartWatch.
Welches Gerät man wählen sollte würde ich davon abhängig machen, welche Beschwerden vorliegen (Schwindel bzw. Ohnmachtsanfälle oder „nur“ Herzklopfen).
Jeder Mensch hat Unregelmäßigkeiten des Herzschlages (Herzrhythmusstörungen), aber nur weniger Menschen empfinden diese Arrhythmien als unangenehm.
Gefährlich sind Herzrhythmusstörungen dann, wenn das Herz strukturell krank ist, d.h. wenn z.B. der Herzmuskel nach einem Herzinfarkt vernarbt ist, wenn der Herzmuskel erkrankt ist (Kardiomyopathie) oder wenn Herzklappenfehler vorliegen. Und dabei ist die mögliche Gefährdung oft unabhängig davon, was man verspürt. Vereinfacht gesagt: Das, was man als extrem unangenehmes Herzklopfen verspürt ist in der Regel harmlos, die gefährlichen Herzrhythmusstörungen bringen einen schmerzlos um. (Dies gilt nur für Herzklopfen, nicht für Ohnmachtsanfälle und Schwindel!)
An die Möglichkeit bedrohlicher Herzrhythmusstörungen muß man also immer dann denken, wenn schwerwiegende Beschwerden auftreten (z.B. Schwindel oder gar Ohnmachtsanfälle), die nicht durch andere Erkrankungen oder Störungen erklärt werden können und bei Menschen, bei denen eine strukturelle Herzerkrankung vorliegt.
Wenn man schon einen Herzinfarkt durchgemacht hat, wenn ein schwerwiegender Herzklappenfehler vorliegt oder wenn der Herzmuskel erkrankt ist ist die Lage anders als bei Menschen, die z.B. die Neigung zu niedrigem Blutdruck haben.
Wenn Ihr Hausarzt in Zusammenarbeit mit einem Kardiologen bedrohliche Herzrhythmusstörungen für denkbar und daher eine weitere Abklärung für notwendig hält würde ich am ehesten zur Anwendung eines implantierbaren Rekorders raten.
Im Falle solcher möglichen schwerwiegenden Herzrhythmusstörungen werden die Kosten für die Implantation des Rekorders nämlich vollständig von der Krankenkasse übernommen. Eine smartWatch hingegen muß man selber bezahlen.
Und es gibt noch ein Argument gegen die smartWatch:
Stellen Sie sich vor, Sie würden einen heftigen Schwindelanfall oder sogar eine Ohnmacht erleben: Bei der smartWatch beginnt die Aufzeichnung des EKG erst dann, wenn Sie sie ausgelöst haben. Wenn Sie einen heftigen Schwindel erleiden ist diese manuelle Auslösung der Aufzeichnung schwierig; bei einem Ohnmachtsanfall werden Sie, wenn Sie das EKG nach dem Erwachen auslösen nichts im EKG sehen, denn der Anfall ist ja bereits vorbei. Der implantierbare Rekorder hingegen erkennt bösartige Herzrhythmusstörungen automatisch und startet die Aufzeichnung, ohne daß Sie eingreifen müssen.
Eine spezielle Situation ist das Vorhofflimmern:
Es handelt sich in der Regel um keine akut gefährliche Herzrhythmusstörung, die man aber zur Verhinderung von Embolien dennoch erkennen muß.
Vorübergehendes (= intermittierendes) Vorhofflimmern tritt oft nur selten auf, dauert aber meistens mehrere Minuten an. Hier haben Sie die Wahl zwischen einem implantierbaren Ereignis-Rekorder und einer smartWatch. Die smartWatch ist hier eine echte Alternative, weil es aufgrund der Dauer der Rhythmusstörung in der Regel gut möglich ist, die Aufzeichnung manuell zu starten, aber das hat seinen Preis (in Euro).
Wenn bedrohliche Herzrhythmusstörungen möglich sind wird der Kardiologe also von Fall zu Fall entscheiden müssen, ob der Einsatz eines Ereignis-Rekorders sinnvoll ist und welches Gerät er Ihnen raten würde.
Wenn man zur Abklärung seines Herzklopfens vom Kardiologen untersucht wurde und dieser keine der oben genannten strukturellen Herzerkrankungen gefunden hat kann man ganz allgemein davon ausgehen, daß das Herzklopfen lästig, aber harmlos ist. In dieser Situation ist es zudem in den meisten Fällen gleichgültig, ob es sich um Herzrhythmusstörungen handelt, die aus den Vorkammern oder aus den Hauptkammern stammen (mit Ausnahme des Vorhofflimmerns bei bestimmten Patienten, siehe eBook über Herzrhythmusstörungen).
In den harmlosen Fällen kann man behandeln, man muß es aber nicht. Die Entscheidung über eine solche Medikamentenbehandlung liegt in der Regel bei den Betroffenen, denn nur sie können sagen, wie unangenehm das Herzklopfen ist und ob es ihnen wert wäre, diese belästigenden Beschwerden durch eine dauerhafte Medikamentenbehandlung zu beseitigen.
Man könnte also in solchen Fällen auch ohne eine Untersuchung mit einem Ereignis-Rekorder eine medikamentöse Behandlung einleiten, denn das Ergebnis einer solchen Untersuchung würde die Behandlung (wenn sie vom Betroffenen gewünscht wird) nicht verändern, denn diese besteht aus der dauernden Gabe eines ß-Blockers.
Ob man also in einer solchen Situation eine smartWatch erwägt Muße jeder Betroffene selber entscheiden und er muß sich überlegen, ob er zur Abklärung von wahrscheinlich harmlosen Rhythmusstörungen tatsächlich die Kosten für eine solche Uhr übernehmen möchte. Es hängt vom Leidensdruck ab, den die Beschwerden verursachen. Wie gesagt: Bei schwerwiegenden Problemen übernehmen die Krankenkassen die Kosten natürlich vollständig.
Man kann mit Hilfe des Ereignis-Rekorders die Ursache nur sehr selten auftretender Herzrhythmusstörungen feststellen. Sehen Sie nachfolgend einige Beispiele:
Abb. 5 |
In Abb. 5 ist die Aufzeichnung eines Patienten abgebildet, der zu einem bestimmten Zeitpunkt "Herzklopfen" verspürt hat und diesen Moment mit der Fernbedienung des implantierten Ereignis-Rekorders markiert hat (grünes Dreieck in Abb. 5).
Die Aufzeichnung zeigt einen vollkommen normalen und regelmäßigen Herzschlag.
Eine Patientin beklagt immer wieder auftretendes Herzstolpern und Herzrasen. Sie ist 76 Jahre alt, ist zuckerkrank und hat erhöhten Blutdruck, der mit Medikamenten ganz gut eingestellt ist. Immer, wenn sie wegen des Herzklopfens zum Arzt ging war das EKG normal, sie hatte aber bei den Arztbesuchen auch keine Beschwerden. Weil es bei ihr um die Frage ging, welche Herzrhythmusstörung vorliegt und wie man sie behandelt wurde eine Ereignis-Rekorderuntersuchung (damals noch mit dem „loop-Recorder“, der um den Hals getragen wurde) durchgeführt.
Das EKG, das sie im Augenblick ihres Herzstolperns auslöste, zeigte Vorhofflimmern, also eine Herzrhythmusstörung, bei der das Herz vollkommen unregelmäßig schlägt. Es wurde zu einem Augenblick aufgezeichnet, in dem die Patientin „Herzstolpern“ verspürte.
Abb. 6 |
Das EKG (Abb. 6) zeigt das plötzliche Auftreten von Vorhofflimmern:
In der 1. und der Hälfte der 2. EKG-Zeile sieht man die elektrischen Aktionen der Hauptkammern (hohe spitze Zacken), denen stets eine elektrische Aktion der Vorkammern voran geht (kleine Welle vor der Kammeraktion).
In der 2. EKG-Zeile sieht man, daß die Kammeraktionen unregelmäßig auftreten und daß vor allem keine Vorhofaktionen mehr auftreten, sondern daß die Linie zwischen den einzelnen Kammeraktionen völlig verzittert wirkt. Dies ist Vorhofflimmern.
Die Dame wurde mit ß-Blockern behandelt, was dazu führte, daß sie keinerlei Beschwerden mehr hatte. Gleichzeitig mußte sie aber auch mit Marcumar®, einem Medikament zur Blutverdünnung behandelt werden, um die Entstehung von Gerinnseln in der Herzvorkammer und damit das Auftreten einer Embolie und damit eines Schlaganfalls zu verhindern. Das Ergebnis der Ereignis-Rekorder-Untersuchung hat diese Dame also möglicherweise vor einem schlimmen Schicksal bewahrt.
Bei einem anderen Patienten wurde das intermittierende Vorhofflimmern mit Hilfe einer smartWatch nachgewiesen (Abb. 7).
Abb. 7 |
In Abb. 7 sehen Sie die die EKG-Aufzeichnung aus einem implantierten Ereignis-Rekorder bei einem Menschen, der gelegentlich Herzklopfen verspürte.
Abb. 7 |
Während der Aufzeichnung des EKG mit einem implantierten Ereignis-Rekorder löste er mehrmals die Taste aus, mit der er das Auftreten von Beschwerden kennzeichnete. Während einiger dieser "Beschwerdephasen" zeigte das EKG Vorhofflimmern.
Einige Phasen mit Vorhofflimmern traten aber auch auf, ohne das der Patient etwas verspürt hatte.
In diesem Fall hat die Untersuchung mit dem Ereignis-Rekorder eine Herzrhythmusstörung gezeigt, die bis dahin unbekannt war und die in der Folge mit blutverdünnenden Medikamenten behandelt werden mußte, um das Auftreten eines Schlaganfalls zu verhindern.
In diesem Fall handelte es sich um einen 53 Jahren Mann, der vor 6 Monaten einen Herz-Hinterwand erlitten hatte. Seit er aus der Reha-Klinik entlassen wurde beklagt er wiederholt das Auftreten heftiger Schwindelanfälle, wobei er schon einmal fast ohnmächtig in einem Restaurant zusammen gebrochen war.
Abb. 8 |
Das EKG, das Sie in Abb. 8 sehen wurde mit einem implantierten Ereignis-Rekorder automatisch aufgezeichnet:
Man sieht auf der Aufzeichnung oben die Aufzeichnung des EKG („ECG Reveal“), das einen totalen av-Block zeigt:
Bei einem solchen totalen av-Block kommt es zu einer vollständigen Unterbrechung des Übergangs der elektrischen Impulse aus den Vorkammern in die Hauptkammern. Beide, d.h. Vor- und Hauptkammern schlagen jetzt völlig unabhängig voneinander. Dabei schlagen die Vorkammern (weiße Pfeile) mit normaler Geschwindigkeit, die Hauptkammern (graue Pfeile) aber nur extrem langsam.
Der Ereignis-Rekorder mißt auch aus, welche Zeit zwischen den einzelnen Aktionen der Hauptkammern verstreicht und zeigt dies an („Interval (ms)“): In diesem Fall wurden 1.738 milliSekunden gemessen, was einer Herzfrequenz von 34/min entsprach.
Schwindel und Fast-Ohnmacht waren also zu erklären. Der Patient erhielt einen Herzschrittmacher. Danach traten solche Erscheinungen nie wieder auf.
Abb. 9 |
Bei einer 31 Jahre alten Patientin kam es immer wieder zu kurz anhaltenden heftigen Schwindelanfällen, die vollkommen unberechenbar auftraten und die bislang niemals mittels EKGs geklärt werden konnte, obwohl sie mehrfach ins Krankenhaus gebracht worden war. Erst nachdem sie wegen der Häufigkeit der Schwindelanfälle kaum noch wagte, das Haus zu verlassen wurde ein Ereignis-Rekorder implantiert.
Eine der automatischen Aufzeichnungen des Gerätes zeigte das EKG in der Abbildung 9:
Man erkennt die plötzliche Verlangsamung des Herzschlages mit einer längeren Pause, die zu einem ihrer typischen Schwindelanfälle führte.
Die Patientin wurde kardiologisch vollständig untersucht, ohne daß eine Ursache für diese Verlangsamung des Herzschlages erkennbar gewesen wäre und die Ärzte dachten schon, ihr einen Herzschrittmacher implantieren zu müssen.
Angesichts dieser Behandlung berichtete die Patientin aber darüber, daß sie Psychopharmaka einnehmen würde, die sie sich aus einer Internet-Apotheke besorgt hatte und die ihr gegen ihre „schlechte Stimmung“ helfen sollte. Ihren Ärzten hatte sie bislang nichts von diesen Medikamenten berichtet.
Abb. 10 |
In Abb. 10 schließlich sehen Sie das EKG, das ein implantierter Event-Rekorder automatisch aufgenommen hatte.
Der Rekorder war implantiert worden, nachdem der Mann über wiederholt auftretende sehr beunruhigende und belästigende Attacken mit Herzjagen klagte. Alle EKGs und mehrere Langzeit-EKGs, die der Hausarzt und der Kardiologe durchgeführt hatten zeigten keine Ergebnisse und auch das Belastungs-EKG und das Echokardiogramm zeigten normale Ergebnisse.
In den Aufzeichnungen des Ereignis-Rekorders waren wiederholt kurz anhaltende Attacken mit Herzrasen (siehe Abb. 10) aufgezeichnet, von denen der Patient aber nur ganz selten etwas verspürte. Er löste das Gerät zwar wiederholt wegen eines selbst empfundenen Herzjagens aus, in diesen Augenblicken war der Herzschlag aber stets normal. Der Patient wurde über einen Zeitraum von 8 Wochen versuchsweise auf einen ß-Blocker eingestellt.
Nach Ablauf dieser „Testphase“ berichtete er, daß sich sein Zustand deutlich gebessert habe. Daher wurde diese Medikation auch weiterhin gegeben.